Platzangebot & Zielgruppe
Aufnahme

Platzierungsanfrage

Platzangebot

Aktuell können wir wieder einen freien Platz anbieten.

Nutzen Sie unser Anfrageformular oder melden Sie sich telefonisch bei unserem pädagogischen Leiter Herrn Roschi.

Er nimmt Ihre Anfrage unter 044 722 70 14 entgegen.

Aufnahme und Leben im Kinderhaus Thalwil

Körper, Geist und Seele stärken

Bei uns sind Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlecht ab 6 Jahren willkommen. Der Mindestaufenthalt beträgt 2 Jahre.

Wen wir aufnehmen

Wir nehmen Kinder auf, die schwierigen Situationen ausgesetzt waren oder sind – sei es im persönlichen, schulischen, familiären oder sozialen Bereich. Kinder und Jugendliche mit:

Wen wir nicht aufnehmen

Nicht aufnehmen können wir Kinder/Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung sowie suchtmittelabhängige Jugendliche.

Aufnahmeprozess im KHT

Wie funktioniert's?

Aufnahmeprozess

Telefonische oder schriftliche Anfrage an die pädagogische Leitung

Persönliches Erstgepräch

Ein persönliches Erstgespräch im KHT findet unter Einbezug des Kindes, der platzierenden Stelle und im Idealfall auch der sorgeberechtigte/n Person/en statt.

Anwesend seitens des KHT sind dabei die Pädagogische Leitung sowie eine Person des Teams, in deren Wohngruppe ein Freiplatz besteht.

Bei einvernehmlichem Entscheid über die Konkretisierung und Weiterführung des Platzierungsprozesses, lädt die entsprechende Wohngruppe das Kind zu einem Schnuppern von 2 bis max. 5 Tagen (in der Regel 3 Nächte) ein. Das KHT benötigt bereits hierfür die für eine Platzierung relevanten und wichtigen Akten des Kindes.

Zum Ende des Schnupperprozesses findet eine Auswertung mit dem Kind, einer Person des sozialpädagogischen Teams und der Pädagogischen Leitung statt. Zusätzlich anwesend sollten zudem erneut die platzierende Stelle sowie (im Idealfall) die sorgeberechtige/n Person/en sein.

Zum Ende des Schnupperprozesses findet eine Auswertung mit dem Kind, einer Person des sozialpädagogischen Teams und der Pädagogischen Leitung statt. Zusätzlich anwesend sollten zudem erneut die platzierende Stelle sowie (im Idealfall) die sorgeberechtige/n Person/en sein.